Ein Regionales Raumordnungsprogramm regelt die erlaubte und gewünschte Nutzung von Flächen im Landkreis Verden. Das aktuelle, kurz RROP genannte, Programm stammt aus dem Jahr 1997 und steht derzeit vor seiner Überarbeitung und der Neuaufstellung als RROP 2013. Um seiner Aufgabe gerecht zu werden, soll ein Regionales Raumordnungsprogramm eine nachhaltige Raum und Wirtschaftsentwicklung anstreben. Dazu gehört unter vielen anderen Dingen auch die Regelung von möglichen Standorten für Windenergieanlagen. Das kann durchaus zu Auseinandersetzungen innerhalb von Politik und Bevölkerung führen.
Mit der Energiewende hat die Bundesregierung dem Wunsch einer großen Mehrheit der Bevölkerung entsprochen, sich von der Atomenergie abzuwenden und die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen verstärkt voranzutreiben. Das wir Grünen diese Neuausrichtung der Energiepolitik seit unserer Parteigründung vor über 30 Jahren verfolgen darf an dieser Stelle ruhig noch einmal betont werden. Die Windenergie wird bei dieser Neuausrichtung eine wesentliche Rolle spielen. Allein mit Offshore-Anlagen, also Windenergieparks auf See, kann jedoch nicht ausreichend Energie erzeugt werden. Wir werden viele dezentrale Anlagen in den Landkreisen und den Gemeinden benötigen, um eine echte Energiewende wirklich voran zu treiben. Um dem Rechnung zu tragen hat der Landkreis Verden geplant, mit einem neuen Regionalen Raumordnungsprogramm 2013 mehr Flächen als bisher für mögliche Windenergieanlagen auszuweisen. Zahlreiche Betreiber von möglichen Bürgerwindparks warten bereits dringend auf eine Entscheidung. Diese benötigten Flächen, die zu Vorranggebieten für Windenergie erklärt werden sollen, müssen strenge Bedingungen erfüllen. So müssen zum Beispiel Mindestabstände zu Wohnbebauungen eingehalten werden und wichtige Aspekte von Umwelt und Naturschutz sind zu berücksichtigen. Und trotzdem soll eine möglichst große Anzahl an neuen Vorranggebieten entstehen. Es wird hier zu Auseinandersetzung auf politischer Ebene und zu Konflikten mit unterschiedlichen Interessengruppen kommen. Doch diese Konflikte müssen ausgetragen werden und mögliche Streitgespräche mit unterschiedlichen Meinungen müssen wir aushalten. Gerade die Überlegungen, welche Flächen uns als besonders schützenswert erscheinen und welche Landschaftsbilder wir unverändert erhalten wollen müssen mit großer Sorgfalt und Weitsicht durchgeführt werden. Es darf nicht geschehen, dass durch gut gemeinte und allgemeingültige Regulierungen Windanlagen zum Schutz eines unbelasteten Landschaftsbildes verboten werden und der mögliche Bau von riesigen Strommasten für Überlandleitungen oder von übergroßen Hühner- und Schweinemastställen auf der gleichen Fläche erlaubt bleibt. Hier bedarf es anderer Schutzmaßnahmen als der bloßen Verhinderung von Windanlagen. Die gezielte Errichtung von Landschaftsschutzgebieten könnte hier eher in die richtige Richtung führen. Das neue RROP 2013 sollte daher nach Meinung von Bündnis 90/Die Grünen, eine echte Optimierung der möglichen Windenergiestandorte herbeiführen und nicht dafür sorgen, dass wünschenswerte und machbare Standorte verhindert werden.
Wir Grünen werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass im Landkreis Verden auf der einen Seite ausreichend viele Windenergiestandorte entstehen um die notwendige Energiewende tatsächlich nachhaltig zu ermöglichen und auf der anderen Seite Umwelt und Natur mit den richtigen Maßnahmen geschont und erhalten wird.