Picknick auf dem Stoppelfeld? Ist das erlaubt? Grundsätzlich nicht! Doch die Grünen aus Kirchlinteln sagen: Doch, hier schon! Immerhin saßen sie auf Gemeindeland. Rechts der Weg, und wo das Flatterband gespannt war, die Grundstücksgrenze des Ackerflurstückes, wie es dem Landwirt gehört. Dass er seit Jahren darüber hinwegpflügt und den Streifen mitbestellt, wurde viele Jahre stillschweigend hingenommen. Damit soll jetzt – zumindest in Kirchlinteln – Schluss sein. Die neue Wege-Kommission der Gemeinde will Land, das ihr gehört, zurückgewinnen für Natur und Tierwelt.
Das Problem, auf das die Grünen aus Kirchlinteln hier so öffentlichkeitswirksam aufmerksam machten, ist aber kein Kirchlinteln-typisches. Landauf, landab kann beobachtet werden, dass immer mehr Fläche „zufällig“ unter den Pflug gerät. Und so verschwindet immer mehr Fläche für Natur und Landschaft. Die ökologisch so wertvollen Ackerrandstreifen, die tatsächlich früher häufig auf Gemeindeland wegeflankierend zu finden waren, sind im wahrsten Sinne des Wortes „unter die Räder“ gekommen. Und damit die Lebensräume für Wildbienen, Honigbienen, den Falter und ihren Nachwuchs, Kleinsäugetiere und vieles mehr.
Manchmal kommt es sogar noch schlimmer. „Von dieser Fläche hier wissen wir, dass der Landwirt dafür zumindest keine Subventionen beantragt. Er bestellt die Fläche zwar und nutzt den Ertrag, will aber dafür kein weiteres Geld aus Brüssel“, sagt Wilhelm Haase-Bruns von den Kirchlintelner Grünen. Andernorts sieht das anders aus. „Manche sind so dreist, und holen sich für kostenlos und ungerechtfertigt angeeignetes Land auch noch Fördergelder.“
Unwissenheit durch so eine Art Gewohnheitsrecht wird auch häufiger der Fall sein, gestehen die Grünen zu, denn im Generationenwandel dürfte die eine oder andere Information zu den echten Grenzen unter den Tisch fallen. Doch eigentlich können Landwirte sehr gut ermitteln, wo ihre Schläge aufhören. Schließlich stellt die Landwirtschaftskammer mit LEA (LandEntwicklung und Agrarförderung Niedersachsen) einen Planservice zur Verfügung, anhand dessen förderfähige Flächen exakt ermittelt werden können.