Sich besser über „schwarze Schafe“ „schwarzärgern“

Zu der Berichterstattung in der Kreiszeitung vom 19. August über das Protestpicknick zum Thema „Grüne wehren sich gegen die Überbewirtschaftung von Wegen“ und insbesondere zum Leserbrief vom Landvolkvorsitzenden Jörn Ehlers vom 22. August schreibt Frank-Peter Seemann, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90 / Die Grünen

 

Der Landvolkvorsitzende Jörn Ehlers und ich sind ja durchaus einer Meinung, dass die sog. Überackerung von gemeindeeigenen Wegegrundstücken nicht mehr stattfinden darf.

Umso mehr wundere ich mich, dass gerade er sich über das Protestpicknick im bzw. der Grünen und die Berichterstattung darüber geärgert hat.

Die sog. Überackerung bzw. intensive Überwirtschaftung von gemeindeeigenen Wegegrundstücken ist in vielfältiger Hinsicht zu beanstanden. Neben der naturschutzfachlichen Dimension sind hier u.a. auch die eigenmächtige unentgeltliche Nutzung von Gemeindeeigentum und die wettbewerbsmäßige Situation innerhalb der Landwirtschaft zu betrachten.

Wenn verwaltungsseitig vorsichtig geschätzt die Überackerung in der Gemeinde Kirchlinteln mit 40 Hektar, also 160 Morgen Land, angegeben wird, sind das bei 17 Ortschaften durchschnittlich nahezu 10 Morgen Land, die sich aber nicht die wenigen noch verbliebenen Landwirte gerecht aufteilen, sondern nur ein paar ganz wenige „schwarze Schafe“. Diese verschaffen sich damit einen wettbewerbsmäßigen Vorteil gegenüber ihren Berufskollegen. Die Pachtpreise in Euro pro Morgen und Jahr liegen mittlerweile im dreistelligen Bereich. Wenn hier ein Landwirt mit der widerrechtlichen Überackerung zehn Morgen oder mehr unter den Pflug oder Grubber nimmt, liegt der Vorteil schon im vierstelligen Bereich.

Das Protestpicknick hatte Appellcharakter. Dieser Appell richtet sich nicht an einen einzigen Landwirt, sondern an die wenigen Landwirte, die so ganz nach dem Motto an der Überackerung festhalten, wenn ich etwas vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich erlangt habe, gebe ich es nur wieder her, wenn ich dafür einen Ausgleich erhalte.

Nur so lässt sich das „Emsländer Modell“ verstehen, welches von hochrangigen Vertretern aus der Verwaltung und der Landwirtschaft in der ersten Zusammenkunft der AG Wirtschaftswege am 14. Mai 2018 vorgestellt worden ist. Nach dem „Emsländer Modell“ sollen zurückgewonnene Wegeränder als Kompensationsflächen für etwaige Bauvorhaben genutzt werden können. Eine ursprünglich nicht landwirtschaftlich genutzte Wegefläche kann in rechtlicher Hinsicht nicht dadurch naturschutzfachlich aufgewertet werden, dass sie nach zwischenzeitlich widerrechtlicher Nutzung wieder aus der Nutzung herausgenommen wird.

Mit einem derartigen Rechtsverständnis müsste derjenige, der absichtlich oder versehentlich einen fremden Mantel an der Garderobe eines Lokals an sich genommen hat, für die Herausgabe dieses Bekleidungsstücks an den Eigentümer oder rechtmäßigen Besitzer von diesem eine Gegenleistung einfordern dürfen. Soweit sind wir im Recht nicht.

Für derartige Fälle geht es nicht darum, einen Kompromiss zu finden, sondern klare Grenzen aufzuzeigen.

Anstatt sich über ein gelungenes Protestpicknick im bzw. der Grünen zu ärgern, sollte sich der Landvolkvorsitzende Jörn Ehlers vor allem für die rechtschaffenen Landwirte einsetzen und sich besser über die „schwarzen Schafe“ „schwarzärgern“.