Leserbrief zum Artikel

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“Nabu hat noch auf Parship inseriert” vom 15.7.2020

Herr Intemann und Herr Ehlers, den ich eigentlich als offenen Gesprächspartner schätzen gelernt habe, gehen in ihrem Artikel ein Stück zu weit. Den NABU als hinterhältigen Vertragsbrecher aussehen zu lassen, ist Teil einer konzertierten Kampagne, um das Volksbegehren Artenvielfalt zu diskreditieren. Dabei sind der vorgeschlagene Gesetzestext des Volksbegehrens und die Absichtserklärung “Der Niedersächsische Weg“ (NW) gar nicht so unterschiedlich, wie die Autoren des Artikels es darstellen, sondern in ihren Forderungen weitgehend deckungsgleich. Sowohl die Grünen als auch der NABU, der übrigens von vornherein beide Initiativen unterstützt hat, würden womöglich das Volksbegehren abblasen, wenn denn “Der Niedersächsische Weg“ tatsächlich zügig in Gesetze umgewandelt würde. 

Wir haben große Zweifel, dass das Landvolk überhaupt ernsthaft an einer Umsetzung interessiert ist. Zum einen ist der NW eine Absichtserklärung – mehr nicht. Es gibt zwar Gesetzesentwürfe zu Teilbereichen daraus, die aber den eigentlich ausgehandelten Vertragstext so sehr auf Kosten der Natur abgeändert haben, dass man es auch gleich sein lassen könnte.

Weiterhin ist die Finanzierung des NW an Haushaltsüberschüsse gebunden – in Zeiten von Corona brauchen wir wohl nicht zu erläutern, wie unwahrscheinlich so etwas langfristig sein wird. Von den 120 Millionen Euro, die sowohl die Autoren als auch unsere Agrarministerin Otte-Kinast bereits als Beweis für deren Ernsthaftigkeit feiern, fehlen jedoch im Haushalt jede Spur. Alles Schall und Rauch.

Das Volksbegehren Artenvielfalt bietet den Bürgerinnen und Bürgern Niedersachsens die Möglichkeit, unsere LandespolitikerInnen daran zu erinnern, dass die Mehrheit der Niedersachsen den Schutz unserer Natur als höchst wichtig erachtet. In anderen Worten: Setzt den NW mit gesicherter Finanzierung so um, wie ihr ihn verhandelt habt, dann brauchen wir kein Volksbegehren. Ansonsten werden wir natürlich dabei bleiben, denn anders als das Landvolk finden wir die direkte Befragung unserer Bürger zu einer konkreten Gesetzesvorlage demokratischer als im kleinen Kreis verhandelte Absichtserklärungen.

Wenn das Landvolk und die hiesige CDU, die ebenfalls nicht glücklich mit dem Volksbegehren zu sein scheint, den Einsatz des urdemokratischen Mittels Volksbegehren verhindern möchten, ist doch nur eines notwendig: Macht Druck auf eure Landtagsfraktion und Minister, den NW mit gesicherter Finanzierung und ansonsten in seiner ursprünglich verhandelten Form so schnell wie möglich umzusetzen … aber hört bitte auf, euch so unmöglich zu verhalten, wie ihr es gerade tut. 

Stefan Okrongli
für den Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen

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