Langwedeler Grüne widersprechen Landrat Bohlmann – Außenbereichssatzung rechtlich zulässig
Die Langwedeler Grünen begrüßen die Idee des Bauamtsleiters Frank Bethge, das an der Schleuse leer stehende Gebäude der ehemaligen Wasserschutzpolizei in ein Ausflugslokal zu verwandeln. „Das ist ein idealer Ort für die zahlreichen Fahrradtouristen, die sich die Schleuse ansehen, bei Kaffee und Kuchen eine kleine Pause einzulegen. Ein oder mehrere Arbeitsplätze würden geschaffen und die Gäste könnten mit kulinarischen Leckereien aus der Region verwöhnt werden. Und als positiver Nebeneffekt würden keine Steuergelder des Landes für das leer stehende Gebäude mehr verschwendet werden, wenn der neue Cafe-Betreiber in den noch bis 2021 laufenden Mietvertrag mit dem jetzigen Investor einsteigen würde“, so Norbert Krüler. Zur Realisierung müsste die Gemeinde eine Außenbereichssatzung erlassen, die im Übrigen auch die Wohnhäuser an der Schleuse für die Zukunft rechtlich absichern würde. Schließlich wurden diese Häuser Ende der 50er Jahre extra für die damaligen Wärter und ihre Familien errichtet. Dort leben die Bewohner seit vielen Jahren. Es ist sowohl für die Politik als für die Behörden, die sich „bürgerfreundlich“ nennen, eine Pflicht, alle rechtlichen Mittel zu nutzen, um den Bewohnern eine sichere Zukunft in ihren Häusern an der Schleuse zu ermöglichen. Und damit meinen wir Grünen nicht die bloße Tolerierung in Form des bürokratischen „Auswohnens“, d.h. Duldung der Bewohner bis an ihr Lebensende. Wir fordern die ernsthafte Prüfung der berechtigten Wünsche der Bewohner, Eigentum an den Häusern zu erwerben und damit langfristig planen zu dürfen, ohne Angst davor zu haben, dass ihre seit Jahren vertraute Lebensumgebung dem Erdboden gleichgemacht wird. Der Erlass einer Außenbereichssatzung durch die Gemeinde Langwedel würde dabei den notwendigen rechtlichen Rahmen schaffen.
Daher stießen die Äußerungen des Landrates Peter Bohlmann, der diesen Plänen eine klare Absage erteilte, auf größtes Unverständnis bei den Langwedeler Grünen. Denn der Erlass einer Außenbereichssatzung ist ausschließlich Sache der Gemeinde. „Seit der Umsetzung der EAG Bau 2004 in nationales Recht darf die Gemeinde in Eigenregie Außenbereichssatzungen erlassen. Die bisherige Genehmigungspflicht durch den Landkreis wurde durch die EG-Richtlinie abgeschafft. Daher sind wir sehr erstaunt darüber, dass der Landkreis hier eine derartig ablehnende Haltung einnimmt, denn er hätte mit diesem Verfahren überhaupt nichts zu tun“, so Petra Krüler. Darüber hinaus ist auch die Rechtsauffassung des Landkreises bezüglich der Zulässigkeit einer Außenbereichssatzung äußerst strittig, denn laut höchstrichterlicher Rechtsprechung darf die Beurteilung der Frage, wann eine „Wohnbebauung von einigem Gewicht“ vorhanden ist, nicht aufgrund einer Mindestanzahl von Gebäuden erfolgen. Man müsse immer auf die konkrete Situation abstellen, daher könne in Einzelfällen die geforderte Siedlungsstruktur schon bei drei Gebäuden vorliegen. „Die sind hier ja schon vorhanden. Neben dem großen Doppelhaus – welches streng genommen ja sogar zwei Wohnhäuser darstellt – existiert ein weiteres Wohnhaus sowie das Gebäude, welches zukünftig als Café genutzt werden könnte. Daher verstehen wir auch nicht, warum das nicht gehen soll“, so Norbert Krüler.
Die Langwedeler Grünen werden jedenfalls die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und die Umsetzungspläne der Gemeinde Langwedel nach besten Kräften unterstützen.