Die beiden Abgeordneten der Landtagsgrünen Elke Twesten, Scheeßel und Stefan Wenzel, Vorsitzender des Umweltausschusses im Niedersächischen Landtag, bringen es auf den Punkt und haben die bislang vom Niedersächsischen Landesbergamt erteilten Genehmigungen für die Förderung von Erdgas und für das Fracking von konventionellen und unkonventionellen Erdgasvorkommen als „leichtfertig“ bezeichnet.
Nach einem Gesprächstermin bei der RWE DEA in Völkersen bei Verden konstatierte der Grünen-Politiker am Donnerstag (heute), dass in der Umgebung etwa eine Fläche von 120 bis 150 Hektar von Verseuchungen durch benzolhaltige Lagerstättenwässer betroffen sei. Die Landwirte könnten auf diesen Flächen vorerst keinen Ackerbau betreiben. Ursächlich seien undichte Leitungen, die benzolhaltige Abwässer aus der Erdgasförderung transportiert haben.
Einer Einladung seiner Rotenburger Abgeordneten-Kollegin Elke Twesten folgend war Wenzel am Mittwoch zu einem VorOrt Termin nach Völkersen gekommen, um sich sowohl am Info-Point der RWE DEA mit Spitzenvertretern der Unternehmensgruppe und dem Präsidenten des Landesbergamtes, als auch im Gespräch mit dem 1. Kreisrat Dr. Torsten Lühring, Rotenburg und Landrat Peter Bohlmann, und im Anschluss ganz direkt mit VertreterInnenn der vielen Bürgerinitiativen aus Rotenburg und Verden auf verschiedensten Ebenen über den jüngsten Vorkommnisse in der Region zu informieren.
Wenzel und Twesten kritisierten, dass in der Vergangenheit Verpressbohrungen zur Abwasserbeseitigung sogar in Trinkwasserschutzgebieten genehmigt wurden. Völlig unzureichend“ sei die Beweissicherung für Spätschäden durch Erdgasförderung im Bergrecht geregelt. „Die Genehmigung der Abwasserverklappung in einem Trinkwasserschutzgebiet wäre mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung wohl kaum denkbar gewesen“, sagten die Grünen-Abgeordneten. Daher sei zu prüfen, ob die Genehmigung widerrufen werden könne. Dies gelte umso mehr, weil in dem Gasfördergebiet in der Vergangenheit auch die Frack-Technik angewandt wurde und keine vollständigen Analysen über Rückstände aus Frackflüssigkeiten vorliegen würden.