Bildungschancen und Bildungsgerechtigkeit

Auf dem Wege zu einem inklusiven Bildungssystem

Mit der Unterzeichnung der UN-Menschenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland vertraglich verpflichtet, ein „inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen“ sicherzustellen. Im Unterschied zum bisher praktizierten Integrationssystem geht die Inklusion davon aus, dass alle Menschen gleichberechtigt der Gemeinschaft angehören, in der sie leben.

Individualität und Vielfalt werden als Bereicherung respektiert und anerkannt. Nicht der Mensch mit Behinderung muss eine Anpassungsleistung erbringen, sondern das System muss sich an den Bedarfen der Betroffenen ausrichten, so dass Gründe zu Ausgrenzungen und Aussonderungen entfallen.

Zu der Veranstaltung

„Der Weg in die inklusive Bildung“

am 25.11.2009 um 20 Uhr im Hotel Höltje,

Obere Straße 13-15, 27283 Verden

sind Sie herzlich eingeladen.

Referent:

Professor Dr. Hans Wocken, Universität Hamburg

Was ist der Unterschied zwischen Integration und Inklusion?

Wie sieht der gemeinsame Unterricht in einer inklusiven Schule aus?

anschließend Diskussion

Im Vergleich der EU-Länder steht Deutschland mit seiner Integrationsquote weit hinten, innerhalb Deutschlands gehört Niedersachsen zu den Schlusslichtern.

Inklusive Bildung braucht Veränderungen:

  1. Eltern erhalten das Wahlrecht. Durch einen verbindlichen Rechtsanspruch auf gemeinsame Beschulung ohne festgeschriebene Vorbehalte entscheiden Eltern, welchen Bildungsweg sie für ihr Kind mit Behinderung aussuchen.

  2. Barrierefreie Schulen ermöglichen den gemeinsamen Besuch der Bildungseinrichtung.

  3. Sonderpädagogische Förderung und Unterstützung, Schulassistenz und Hilfsmittel werden Regelschulen zur Verfügung gestellt.

  4. Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte wird an die Zielsetzung von Inklusion angepasst.

Eine Veranstaltung des Behindertenbeirats Verden mit Unterstützung des Grünen Kreisverbands.