Betreuungsgeld nein danke – Geld für unsere Kitas

Betreuungsgeld-nein-dankeDie Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Verdener Stadtrat haben einen Eilantrag zur Entscheidung und Beratung im Verdener Stadtrat eingebracht. Inhalt dieses Antrages ist es, dass die Stadt Verden den Landtag, als auch den Bundestag auffordert das Betreuungsgeld nicht umzusetzen und anstelle dessen diese Gelder für die Erstattung der Betriebskosten für Krippen an die Kommunen zu erstatten. Die Stadt Verden soll eine Klage für den Fall der Einführung des Betreuungsgeldes vorbereiten.

 

der Antrag der beiden Fraktionen im Original-Wortlaut mit Begründung:

 

Stadt

Verden (Aller)

Herrn Bürgermeister Lutz Brockmann

Große Str. 40

27283 Verden

 

Verden, 03.07.2012

 

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90 / Die Grünen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bockmann,

 

hiermit stellen wir folgenden Antrag :

Die Stadt Verden fordert den Bundes- und Landtag auf, kein Betreuungsgeld für den Verzicht auf einen Krippenplatz einzuführen und stattdessen den Kommunen, die Betriebskosten für Krippen zu erstatten.

 

Sofern ein Betreuungsgeld eingeführt wird, beauftragt der Rat die Verwaltung eine Klage der Stadt Verden auf eine volle Kostenerstattung für die neue Aufgabe Krippenplätze gemäß dem Konnexitätsprinzip vorzubereiten.

 

Begründung:

Der Bundestag einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab 01.08.2013 eingeführt. Das Land Niedersachsen hat die Kommunen verpflichtet den Rechtsanspruch zu erfüllen. Die Stadt Verden hat in Millionenhöhe in den Bau neuer Krippengruppen investiert, die bereitgestellten Bundes- und Landesmittel reichten nicht zur Bezuschussung des Anbaus der Krippengruppe Kita Nikolai.

Die zusätzlich 9 Krippengruppen erhöhen den Stadtzuschuss für die Kita-Angebote auf jährlich 3,4 Mio . Entgegen des Verfassungsgebotes der Konexität hat die Stadt aufgrund der Finanznöte bei Bund und Land bisher keine Kostenerstattung für die neue Aufgabe „ Krippenplätze“ erhalten.

Bevor der Bund den Eltern ein Betreuungsgeld für den Verzicht auf einen Krippenplatz zahlt, müssen Bund und Land den Kommunen die Kosten für die neue Aufgabe Krippen erstatten. Die Kommunen brauchen das Geld dringend, um das Krippenangebot nach dem Bedarf von Kindern und Eltern zu organisieren, die Bildungsarbeit in den Krippen zu fördern und die engagierten Fachkräfte in den Kitas besser zu bezahlen.

Gemäß dem Konnexitätsprinzip hat die Stadt einen Anspruch auf eine volle Kostenerstattung für die neu übertragene Pflichtaufgabe „Krippe“. Sofern Bund und Land die verfügbaren Finanzmittel den Kommunen vorenthalten und stattdessen ein Betreuungsgeld finanzieren, muss die Stadt konsequent den Rechtsweg beschreiten.

Auch pädagogisch und politisch ist es falsch, den Verzicht auf Krippen zu fördern. Die frühkindliche Förderung in Krippen ist volkswirtschaftlich erforderlich, denn sie erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg. Die Berufstätigkeit beider Eltern sichert der Wirtschaft die dringend benötigten Fachkräfte.

Auch Bürgerinnen und Bürger, die auf die Nutzung von Autobahnen, Oper oder Universitäten verzichten, erhalten vom Staat keine Ausgleichszahlung.

 

Jutta Sodys, Fraktionsvorsitzende (SPD)

Gesine Ahlers, Fraktionsvorsitzende (Bündnis 90 / Die Grünen)